Verhalten bei Unterrichtsausfall und winterlichen Straßenverhältnissen
Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen.
Die Entscheidung über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall muss meist kurzfristig getroffen werden.
Zuständig für diese Entscheidung ist eine lokale Koordinierungsgruppe, bestehend aus:
- Leiter der Abteilung 1 A (u. a. Brand- und Katastrophenschutz) beim Landratsamt Straubing-Bogen
- Fachlicher Leiter der Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen
- Regierungsrätin und Leiterin der Abteilung 2 beim Landratsamt Straubing - Bogen
Diese Gruppe entscheidet im Ernstfall gegen 4:30 Uhr am Morgen auf der Basis der Berichte des Straßendienstes des Landratsamtes Straubing-Bogen über einen Unterrichtsausfall in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen. Die Entscheidung ist für die staatlichen Schulen aller Schularten gültig.
Falls Unterricht ausfällt, wird dies per Internet an alle angeschlossenen Radiosender übermittelt, so dass Sie als Eltern ab spätestens 6:00 Uhr per Radiodurchsagen informiert werden. Parallel dazu werden durch Sammel-sms und Sammel-mail alle Schulleitungen, Hausmeister, Busunternehmen, bzw. Busfahrer unterrichtet.
Die letzte Entscheidung, ob vor Ort Straßen befahrbar sind oder nicht, trifft immer der Busunternehmer/Busfahrer. Das heißt, wenn Unterrichtsausfall nicht generell angeordnet ist, einzelne Busse aber ihre Wartestellen nicht anfahren können, sind die Kinder aufgefordert nach einer Wartezeit von max. 30 Minuten nach Hause zu gehen.
Lehrkräfte treten ihren Dienst an. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist pädagogische Betreuung gewährleistet.